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QualiVO LG2 allg Verw

§ 12 Inkrafttreten, Übergangsregelung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/QualiVO%20LG2%20allg%20Verw/12#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/QualiVO%20LG2%20allg%20Verw/12#abs-2 (2) Auszubildende oder Prüflinge, die sich am 31. Dezember 2019 in der Ausbildung oder Prüfung befinden, beenden diese nach der bis dahin geltenden Fassung.

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Nordrhein-Westfalen

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